Heute wurde im Bundestag das sogenannte „Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (kurz „GKV-Ver­sicher­ten­ent­las­tungs­ge­setz“) beschlossen. Insbesondere für Selbständige mit geringem Einkommen ergibt sich dadurch eine spürbare Entlastung. Der Mindestbeitrag für Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, wurde bisher nach einer Mindestbemessungsgrenze von 2.283,75 EUR berechnet. Dieses Grenze soll nun vom 1. Januar 2019 an auf die für alle anderen freiwillig Versicherten geltenden 1.038,33 EUR reduziert werden. Dadurch vermindert sich der monatliche Mindestbetrag für Selbständige auf etwa 171 EUR. Dazu kommen jedoch noch wie bisher die jeweiligen Zusatzbeiträge der Krankenversicherungen. Der Gesetzesentwurf wird nun noch dem Bundesrat vorgelegt, ist dort aber nicht zustimmungspflichtig.

Weitere Punkte des Gesetzes sind die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung des Krankenkassenbeitrags, ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Krankenversicherung für Zeitsoldaten, ein Abbau der Beitragsschulden bei ungeklärten Mitgliedschaften und eine Verpflichtung der Krankenkassen zu einer Erhöhung des Aktienanteils bei Altersrückstellungen von 10 auf 20 Prozent.

Weiterführende Links:
Bundesministerium für Gesundheit: GKV-Versichertenentlastungsgesetz